Polizeigewalt
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Bei einer Festnahme darf die Polizei, soweit erforderlich, auch Gewalt anwenden. Die Gewalt muss aber verhältnismäßig sein, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen. Häufig kann man bei solchen Vorfällen eine merkwürdige Choreografie beobachten. Da schlägt ein Polizist unvermittelt auf einen Demonstranten ein und verschwindet im nächsten Augenblick in der Masse seiner gleich-uniformierten Kollegen. Das sieht sehr gut einstudiert aus. Stellt sich die Frage ob unsere Polizei dazu ausgebildet wird Leute vorsätzlich aber ungestraft körperlich zu verletzen? Bei einer Festnahme darf die Polizei, soweit erforderlich, auch Gewalt anwenden. Die Gewalt muss aber verhältnismäßig sein, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen.
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